01.12.2020
Für die Zeit vom 15. November 2020 bis 15. März 2021 hat der Veterinärdienst Kanton Solothurn eine Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde erteilt.
Während dieser Zeit ist es dem Wanderhirten gestattet, eine Wanderschafherde auf dem Gebiet des Bucheggbergs zu beweiden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
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