Wichtige Änderungen bei Baugesuchen ab 01.10.2024

18. Sep 2024

Ab dem 01.10.2024 können diverse kleine Bauten und Anlagen in der Bauzone bewilligungsfrei (ohne Baugesuch) erstellt werden. Sämtliche gültigen Vorschriften müssen aber eingehalten werden. Vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Luft/Wasser Wärmepumpen sind nur noch meldepflichtig. Der Neubau von Schottergärten ohne Bepflanzung und Versickerung ist nicht mehr möglich. Die Einsprachefrist für Baugesuch ist neu 20 Tage (vorher 14 Tage). Bei Unklarheiten und Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Messen gerne zur Verfügung.



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