17.03.2025
Der Einzug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung, welche im April versendet wird. Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April 2025 (Stichtag) älter als 3 Monate ist, zu bezahlen. Pro Hund beträgt die Steuer CHF 60.00. (Mahngebühr CHF 50.00).
Der Kanton wird die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2025 wiederum nicht einziehen. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen kommen am 18. Mai 2025 zur Abstimmung. Die jährlichen Abgaben, gemäss Hundegesetz, beschränken sich demnach auch im Jahr 2025 auf die Hundesteuer der Gemeinde.
Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens 3 Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Halterwechsel sowie Tod des Hundes sind innert 10 Tagen entweder der Gemeindeverwaltung oder der zentralen Datenbank AMICUS, www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100 zu melden. Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters.
Für eine fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht danken wir Ihnen.